Individuelle Beihilfen
Der „Mach mit“ Förderverein e.V. unterstützt gemäß seiner Satzung in Kooperation mit sozialen und caritativen Beratungsstellen vor Ort unverschuldet in Not geratene Menschen im Schwarzwald-Baar-Kreis durch ideelle und materielle Hilfestellung.
Eine wichtige Säule der Arbeit unseres Vereins stellen dabei individuelle Einzelbeihilfen an notleidende Personen dar, über die der Vorstand in seinen Sitzungen entscheidet. Einzelbeihilfen sind materielle Hilfestellungen zur Überbrückung, Linderung oder Lösung punktueller Notsituationen und können in Form von Kostenübernahmen (z.B. Betriebskostenabrechnungen, Energiekosten, Reparaturen usw.) oder durch die Anschaffung benötigter Güter (z.B. Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen etc.) gewährt werden.
Antragsberechtigt sind alle volljährigen Personen mit festem Wohnsitz im Schwarzwald-Baar-Kreis ohne Ansehen ihrer Herkunft, Nationalität, Religion, sexuellen und geschlechtlichen Orientierung etc.
Einzelbeihilfen müssen über die Geschäftsstelle des Vereins schriftlich und unter Vorlage geeigneter Einkommens- und Bedürftigkeitsnachweise beantragt werden und bedürfen der schriftlichen Begründung. Jeder Beihilfeantrag wird individuell durch den Vorstand des Vereins geprüft und entschieden. Die eigentliche Hilfeleistung erfolgt dann unbürokratisch und zeitnah.
Dem schriftlichen und unterschriebenen Beihilfeantrag sind beizufügen:
- Formlose schriftliche Schilderung der Notsituation sowie nachvollziehbare und klare Definition des Antragsvolumens (z.B. benötigte Geldsumme oder aber Aufstellung benötigter Güter)
- Einkommensnachweise (z.B. ALG II- oder Grundsicherungsbescheid oder andere geeignete Einkommensnachweise)
Der Beihilfeantrag ist in Papierform bei der Geschäftsstelle des Vereins einzureichen.